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Abstinenzkontrolle

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Wir führen Fahreignungs- und Abstinenzkontrollen durch.

Wann ist ein Abstinenznachweis erforderlich?

  • im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder
  • wenn Arbeitgeber oder Behörde einen Abstinenzbeleg einfordert, weil eine Alkohol- oder Drogenauffälligkeit festgestellt wurde

Welche Verfahren bieten wir zur Erlangung eines Abstinenznachweises an?

  • Urinanalyse
  • Haaranalyse

Die Durchführung des Abstinenzkontrollprogramms erfolgt gemäß den jeweils aktuell gültigen „Beurteilungskriterien“ für die Fahrerlaubnisbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Abstinenzkontrollen ISBF

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