Sozialmedizinische Begutachtung


Unser Institut ist auf medizinische und sozialmedizinische Begutachtungen für Sozialleistungsträger, Versicherungen und Gerichte spezialisiert. Langjährige Erfahrung, fachliche Kompetenz und ein hoher Qualitätsanspruch bilden die Grundlage unserer Arbeit.

Wir beurteilen gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Teilhabe – unabhängig, objektiv und ergebnisoffen. Dabei betrachten wir nicht nur Einschränkungen, sondern auch vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen.

Ein respektvoller Umgang mit den zu begutachtenden Menschen und eine verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern sind für uns wesentliche Bestandteile einer qualifizierten Begutachtung.

Unsere Gutachten sind fundiert und nachvollziehbar und schaffen eine verlässliche medizinische Grundlage für die weiteren Entscheidungen.

Was erwartet Sie bei der Begutachtung?

Eine medizinische Begutachtung kann mit Fragen und manchmal auch mit Unsicherheit verbunden sein. Deshalb möchten wir Ihnen transparent erklären, worum es dabei geht.

Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen Sie und Ihre gesundheitliche Situation. Unsere Ärztinnen und Ärzte betrachten gemeinsam mit Ihnen, welche Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und wie sich diese auf Ihren Alltag und Ihre berufliche Leistungsfähigkeit auswirken.

Dabei geht es nicht nur um Ihre Einschränkungen. Ebenso wichtig ist, was Sie können, welche Ressourcen Sie haben und welche Unterstützung für Sie hilfreich sein kann.

Ziel der Begutachtung ist es, Ihre gesundheitliche Situation fachärztlich einzuschätzen und zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Außerdem wird geprüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll und notwendig sein können.

So kann festgestellt werden, welche Leistungen dazu beitragen können,

  • Ihre Gesundheit zu verbessern und möglichst langfristig zu stabilisieren,
  • Ihre vorhandene Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu fördern und
  • Ihre berufliche Teilhabe oder eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Begutachtung soll damit eine fundierte Grundlage für die weiteren Entscheidungen und mögliche Unterstützungsleistungen schaffen.

Warum wurden Sie zu uns eingeladen?

Sie haben bei einem Sozialleistungsträger Leistungen beantragt oder beziehen bereits Leistungen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung kann eine ärztliche bzw.  sozialmedizinische Begutachtung erforderlich sein.

Ihr zuständiger Sozialleistungsträger hat unser Institut mit dieser Begutachtung beauftragt. Unsere Aufgabe ist es, Ihre gesundheitliche Situation aus medizinischer Sicht zu beurteilen und die uns gestellten Fragen unabhängig, objektiv und ergebnisoffen zu beantworten.

Dabei ist uns wichtig, dass Sie wissen, warum Sie zu uns kommen, was Sie bei der Begutachtung erwartet und wie der weitere Ablauf aussieht.

Wer ist für Sie da?

An einer gut organisierten Begutachtung wirken bei uns verschiedene Berufsgruppen mit. Zu unserem Team gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung, medizinische Fachkräfte, Schreibkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen.

Gemeinsam sorgen wir für einen verlässlichen Ablauf – von Ihrer Einladung und Terminplanung über die Begutachtung bis zur Erstellung und Übermittlung des Gutachtens.

Bei organisatorischen Fragen zu Ihrem Termin oder zum Ablauf Ihrer Begutachtung können Sie sich jederzeit gerne an unser Team wenden.

So läuft Ihre Begutachtung bei uns ab


Wir möchten, dass Sie gut informiert zu Ihrem Termin kommen und wissen, was Sie bei uns erwartet. Deshalb haben wir die wichtigsten Schritte Ihrer Begutachtung für Sie zusammengestellt.

1. Einladung und Termin

Sie erhalten von uns eine Einladung zur medizinischen Begutachtung mit einem Terminvorschlag – in der Regel per Post.

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen und, soweit möglich, einen neuen Termin.

2. Vorbereitung auf Ihren Termin

Mit Ihrem Einladungsschreiben erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung auf die Begutachtung.

Bitte bringen Sie insbesondere folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
  • relevante medizinische Unterlagen, Befunde und Arztberichte, soweit diese noch nicht vorliegen
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, die in Ihrem Einladungsschreiben genannt werden

So helfen Sie uns, uns ein möglichst vollständiges Bild Ihrer gesundheitlichen Situation zu machen.

3. Am Tag der Begutachtung

Wenn Sie bei uns ankommen, melden Sie sich bitte zunächst an unserem Empfang an. Falls Sie notwendige Unterlagen oder Fragebögen nicht bereits vorab erhalten haben, bekommen Sie diese dort und können sie in Ruhe ausfüllen.

Anschließend werden Sie mit Ihrer Wartenummer zur Begutachtung aufgerufen.

Was geschieht während der Begutachtung?

Die ärztliche Begutachtung beginnt in der Regel mit einem ausführlichen und strukturierten Gespräch. Dabei geht es um Ihre gesundheitliche Situation, bestehende Beschwerden und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihre Leistungsfähigkeit.

Abhängig von der Fragestellung können sich eine körperliche Untersuchung und gegebenenfalls weitere diagnostische Untersuchungen anschließen.

Bitte planen Sie für Ihren Aufenthalt ausreichend Zeit ein. Je nach Art und Umfang der Begutachtung kann der Termin zwischen etwa 30 Minuten und vier Stunden dauern.

Kann mich jemand begleiten?

Grundsätzlich sollte die Begutachtung möglichst ohne Begleitperson stattfinden. Für Begutachtungen im Bereich Psychiatrie gelten hinsichtlich einer Begleitung besondere Vorgaben unserer jeweiligen Auftraggeber.

Sollten Sie aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen auf eine Begleitperson angewiesen sein, sprechen Sie uns bitte möglichst vor Ihrem Termin darauf an.

Was ist, wenn ich nicht ausreichend Deutsch spreche?

Die Begutachtung findet in der Regel in deutscher Sprache statt. Für eine zuverlässige medizinische Beurteilung ist es wichtig, dass Sie die Fragen gut verstehen und Ihre Beschwerden und Ihre persönliche Situation möglichst genau schildern können.

Wenn Ihnen dies auf Deutsch schwerfällt, beachten Sie bitte die Hinweise in Ihrem Einladungsschreiben oder setzen Sie sich vor Ihrem Termin mit uns in Verbindung, damit geklärt werden kann, welche Form der Übersetzung erforderlich ist.

Bei bestimmten Begutachtungen können besondere Anforderungen gelten. So ist beispielsweise bei psychiatrischen Begutachtungen für die Deutsche Rentenversicherung oder bei Sozial- und Amtsgerichtgutachten ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.

4. Was passiert nach der Begutachtung?

Nach Ihrem Termin erstellt die ärztliche Gutachterin oder der ärztliche Gutachter auf Grundlage des Gesprächs, der Untersuchungsbefunde und der vorliegenden medizinischen Unterlagen das Gutachten.

Zur Qualitätssicherung werden Gutachten in unserem Institut zusätzlich ärztlich geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung können sich noch Ergänzungen oder Änderungen der sozialmedizinischen Beurteilung ergeben.

Das abschließend erstellte Gutachten wird anschließend an den jeweiligen Auftraggeber übermittelt. Die weiteren Entscheidungen auf Grundlage des Gutachtens trifft der Auftraggeber.

Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere qualifizierten Fachkräfte stehen Ihnen mit ihrer Expertise und ihrem Engagement zur Seite!
Kontaktinformationen und Kontaktformular

Datenschutz bei Ihrer Begutachtung

Im Rahmen Ihrer sozialmedizinischen Begutachtung verarbeiten wir personenbezogene Daten, die für die Durchführung der Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens erforderlich sind.

Zu diesen Daten gehören beispielsweise Ihr Name, Ihre Kontaktdaten sowie Angaben zu Ihrer gesundheitlichen Situation und medizinische Befunde. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten.

Der verantwortungsvolle und vertrauliche Umgang mit Ihren persönlichen und medizinischen Daten ist für uns von besonderer Bedeutung. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz: 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der zu Begutachtenden gemäß Art. 6 Abs. 1 a) sowie auf Art. 9 Abs. 2 h) EU-DSGVO. 

Das Gutachten wird bis zur Fertigstellung ausschließlich auf institutseigenen Servern oder dem Server der Bundesagentur für Arbeit gespeichert. Der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen ist gesichert, um diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Über die ärztliche Schweigepflicht hinaus sind alle Mitarbeitenden und mit dem Gutachten Beauftragten zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet.

Verantwortlich für die Erhebung und Speicherung der Daten ist das Institut für Sozialmedizin, Begutachtung und Fortbildung, ISBF GmbH.

Unsere Datenschutzbeauftragten erreichen Sie schriftlich unter der Institutsanschrift, E-Mail: kontakt@wiemer-arndt.de und Telefonnummer: 030/ 403649831.