Begutachtung
Bei Eingang des Gutachtenauftrages wird der jeweilige Facharzt festgelegt, der dieses Gutachten erstellen wird.
Dabei wird darauf geachtet, dass die Ärztin / der Arzt die für das Gutachten entsprechend nötigen medizinischen und sozialmedizinischen Kenntnisse besitzt.
Je nach Auftrag kann das Gutachten per Aktenlage oder mit einer Untersuchung angefertigt werden.
Bei einem Gutachten, bei welchem eine Untersuchung nötig ist, wird der/die zu Untersuchende zu einem Termin eingeladen. Bei eventuell erforderlichen Zusatzgutachten wird der Auftraggeber im Vorfeld informiert und um Einverständnis gebeten.
Die Gutachten werden nach dem neuesten medizinischen wissenschaftlichen Kenntnisstand angefertigt.
Die Gutachter sind sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch dem/der zu Untersuchenden neutral.